CleverReach Support
Erstellt in Dez 19, 2009 17:01
Die Regeln für den Versand von E-Mails sind sehr einfach. Grundsätzlich dürfen Sie E-Mails ausschließlich an Empfänger versendet werden,die ihre
Einwilligung hierzu erteilt haben (Double-Opt-In) oder eine aktive Geschäftsbeziehung besteht. Wir empfehlen Ihnen die Erhebung von Nutzerdatenüber über das Double-Opt-In-Verfahren, welches Sie mit unseren formularen realisieren können.
Fallen
Ihre Empfänger in die Kategorie "JA - Versand erlaubt", so dürfen Sie
diese über uns anschreiben. Entsprechen Ihre Daten der Kategorie "NEIN
- Versand nicht gestattet", so dürfen Sie diesen Empfängern keinesfalls
eine E-Mails senden.
Die E-Mail Adressen wurden bei einer anderen Firma gekauft. Diese Empfänger dürfen NICHT angeschrieben werden, da sie IHNEN keine Erlaubnis für die Zusendung von E-Mail gegeben haben. Auch wenn der Adress-Verkäufer Ihnen ein Zertifikat oder eine Kaufurkunde ausstellt, ist es verboten diese Daten zu verwenden.
Empfänger-Daten die sich länger als 2 Jahre in Ihrem Besitz befinden und in dieser Zeit noch nie per E-Mail kontaktiert wurden, dürfen nicht benutzt werden.
Empfänger haben sich über ein Formular angemeldet, haben keine E-Mail-Bestätigung mit Bestätigungslink erhalten und wurden sofort in den E-Mail Verteiler eingetragen. Ein Double-Opt-In Verfahren wurde nicht verwendet.
E-Mail Adressen, die im Internet auf Webseiten als Kontaktmöglichkeit dargestellt werden, wurden kopiert.
Alle Empfänger haben sich per Double-Opt-In Verfahren über ein Anmeldeformular auf meiner Webseite angemeldet. Um die Anmeldung zu beweisen ist ein Anmeldedatum vorhanden.
Die Empfänger haben eine Ware oder Dienstleistung erworben und wurden vor Erhebung der Daten auf folgenden Satz hingewiesen: "Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen." Ein Hinweis in Ihren AGB ist NICHT zulässig.
Empfänger die Ihnen beispielsweise eine Visitenkarte überreichten und die Zusendung von E-Mail erwünscht haben. Sie benötigen in diesem Fall die Visitenkarte als Beweis.
Die Empfänger haben offline ein Formular ausgefüllt. Der Wunsch nach E-Mail-Kontakt muss explizit durch die Markierung eines Häckchens bestätigt worden sein. Auch hier benötigen Sie das Formular als Beweis.
Empfänger die sich über ein Gewinnspiel angemeldet haben. Sie wurden bei der Anmeldung klar und deutlich mit Anschrift als Sponsor dieses Gewinnspiels genannt und der Teilnehmer wurde auf den Versand von E-Mails hingewiesen.